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Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberufler

Das innovative Absicherungskonzept für Freiberufler!
 

Ein persönlicher Ausfall führt bei Ärzten in der Regel unmittelbar und bei anderen Berufsgruppen wie Architekten spätestens nach vier Wochen zum Betriebsstillstand und damit zu Einnahmeausfall.
 


 

Liquiditätsprobleme treten mittelfristig auf
Zahlungsverpflichtungen für Miete, Personal, Tilgungs- oder Leasingsraten bestehen auch ohne Einnahmen weiter. Eine vierwöchige Erkrankung führt bei Zahnärzten beispielsweise zu durchschnittlich 40 % Rückgang des Jahresgewinns. Berücksichtigt man die langen Karenzfristen der Krankentagegeld-Versicherung und deren bedingungsgemäß niedrigen Tagessätze, kann bereits ein Beinbruch durch die damit verbundene Ausfallzeit existenzgefährdend werden. Lassen Sie es nicht dazu kommen und sorgen Sie vor.
Wir bieten Ihnen einen umfassenden und günstigen Versicherungsschutz. Entscheiden Sie selbst, ob Sie auf diese Vorteile verzichten wollen.

Nur eine Police und nur ein Bedingungswerk

  • Unterbrechungsschäden, die durch Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers verursacht werden
  • Unterbrechungen durch Sachschäden, verursacht durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder verordnete Quarantäne
  • Übernommen werden auch Liquidationskosten bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person

Alle Vorteile auf einen Blick*

  • Eine Höchstentschädigung pro Tag der Unterbrechung. Damit wird in der Regel pauschal 1/360 der Versicherungssumme pro Tag der Unterbrechung geleistet, ohne dass ein konkreter Nachweis über die Höhe des tatsächlichen Schadens erbracht werden muss und das unabhängig von der Schadenursache
  • Die pauschale Regulierung hat den Vorteil einer schnellen Schadenabwicklung und erlaubt auch einen Ausgleich für zeitlich verzögerte Schäden, wie sie beispielsweise bei Architekten oder Unternehmensberatern häufig auftreten
  • Eine Kürzung der Pauschalleistung ist lediglich nach dem Bereicherungsverbot des Versicherungsvertragsgesetzes bei bestehender Über- oder Doppelversicherung möglich
  • Konstanter Beitragssatz während der gesamten Vertragslaufzeit
  • Flexible Wahl der Versicherungssummen
  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgabe