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Direktversicherung

Mit dem Chef fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen!
 

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung,
die ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer abschließt. Er tritt hierbei als Versicherungsnehmer auf, der Arbeitnehmer ist versicherte Person.
 


 

Durch Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen und zudem Steuern sparen.

Entgeltumwandlung bedeutet, dass ein Teil des Bruttogehalts oder Bruttolohns eines Arbeitnehmers für eine Direktversicherung verwendet wird.

Seit dem 01.01.2001 hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung in seinem Unternehmen anbieten. Bietet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer keine Form der Entgeltumwandlung an, kann der Arbeitnehmer mindestens den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

 

Vorteile der Entgeltumwandlung

Direktversicherungsbeiträge sind bis zu einer Höhe von jährlich 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Dieser Betrag erhöht sich um 1.800 EUR, wenn es sich um eine Zusage handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde, und keine pauschalbesteuerte Direkt- oder Pensionskassenversicherung gemäß § 40b  EStG genutzt wird.

Für eine Direktversicherung, die durch eine Entgeltumwandlung finanziert wird, sind die Beiträge aus dem Bruttoentgelt bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. 

Der Erhöhungsbeitrag von 1.800 EUR ist steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig.

Leistungen, die aus steuerbefreiten Beiträgen resultieren, sind jedoch vollständig zu versteuern, wenn der Leistungsfall schließlich eintritt. Da jedoch der individuelle Steuersatz im Rentenalter meistens deutlich niedriger liegt, profitieren Sie von dieser Steuerersparnis.


Verschenken Sie kein Geld – nutzen Sie die Direktversicherung für Ihre Altersvorsorge!

Wir beraten Sie gern.