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Am 01. Januar 2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Dieses wird einem Großteil der Bevölkerung deutliche Steuerersparnisse bringen. Und diese nicht erst zum Ende des Jahres nach Abgabe der Steuererklärung, sondern direkt mit der ersten Gehaltsabrechnung im Januar 2010.

Was steckt dahinter?
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass mit Eintritt des Bürgerentlastungsgesetzes die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe (lediglich die Beiträge für das Krankengeld bleiben unberücksichtigt) absetzbar sind. Hinzu können weitere Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 EUR für Arbeitnehmer und Beamte sowie bis zu 2.800 EUR für Selbstständige steuerlich geltend gemacht werden. Zu den eigenen Beiträgen können auch die der Ehegatten und Kinder angerechnet werden.
Worin liegen die Vorteile für die Bürger?
Aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes können im Jahr 2010 deutlich höhere Beiträge steuerlich abgesetzt werden als bisher, wodurch den meisten Bürgern am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung steht. In der Altregelung beliefen sich die Anrechnungsbeträge für Beamte und Arbeitnehmer auf 1.500 EUR und für Selbständige auf 2.400 EUR.
Gleichbehandlung ab 01.01.2009
Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe steuerlich anrechenbar (ohne die Beitragsanteile zum Krankengeld). Somit findet im Vergleich zur vorherigen Regelung eine Gleichbehandlung aller Bürger statt. D.h. es wird sichergestellt, dass die Basisabsicherung zur Kranken- und Pflegeversicherung nun in voller Höhe geltend gemacht werden kann. Sollten die abzusetzenden Beiträge unter den EUR 1.900 bzw. EUR 2.800 EUR liegen, können über die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hinaus noch Sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu diesen Summen berücksichtigt werden.
Ihre persönliche Situation
Wie hoch die Entlastung für Sie ist, können wir für Sie mit dem Bürgerentlastungsrechner berechnen. Lassen Sie sich beraten.
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