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Der Countdown läuft … jetzt Vorteile sichern!

 

Egal ob Renten- oder Lebensversicherung: Von den Gesetzesänderungen sind bewährte Vorsorgeprodukte betroffen. Sie haben deshalb nur noch bis 31.12.2011 Zeit, sich wichtige Vorteile zu sichern. 

Privat vorzusorgen ist heute wichtiger denn je. Deshalb sind die Gesetzesänderungen, die ab 2012 in Kraft treten, auch von so großer Bedeutung. Die Versicherungsgesellschaften haben hier keinen Spielraum, denn der Gesetzgeber schreibt die Veränderungen verbindlich vor. Sie betreffen Riester- und Basisrente ebenso wie die betriebliche Altersvorsorge oder die klassische Lebensversicherung. Dabei stehen lukrative Vorteile auf dem Spiel.

 

Wer beispielsweise zukünftig mit 60 Jahren Rente beziehen will, ohne Gefahr zu laufen, dass Steuer-Vorteile oder staatliche Förderung gestrichen werden, muss noch im Jahr 2011 aktiv werden.

Denn ab dem 01.01.2012 ist der Rentenbezug frühestens mit 62 Jahren möglich. Gleiches gilt für den Garantiezins, der sowohl bei Renten- als auch bei Lebensversicherungen eine Rolle spielt. Bis zum 31.12.2011 beträgt die garantierte Verzinsung jährlich 2,25 % – für Verträge, die ab dem 01.01.2012 neu geschlossen werden, sind es nur noch 1,75 %.

Das wirkt auf den ersten Blick nicht entscheidend, summiert sich aber im Laufe der Zeit zu einem stattlichen Betrag. Deshalb sollten alle, die noch keine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben bzw. deren Versorgungslücke noch nicht komplett geschlossen ist, jetzt aktiv werden. Unsere Vorsorge-Experten beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass Sie alle Vorteile nutzen. Machen Sie am besten gleich einen kostenlosen Beratungstermin aus.

 

  

 

  

Bürgerentlastungsgesetz
 

Am 01. Januar 2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Dieses wird einem Großteil der Bevölkerung deutliche Steuerersparnisse bringen. Und diese nicht erst zum Ende des Jahres nach Abgabe der Steuererklärung, sondern direkt mit der ersten Gehaltsabrechnung im Januar 2010.

 

Was steckt dahinter?

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass mit Eintritt des Bürgerentlastungsgesetzes die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe (lediglich die Beiträge für das Krankengeld bleiben unberücksichtigt) absetzbar sind. Hinzu können weitere Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 EUR für Arbeitnehmer und Beamte sowie bis zu 2.800 EUR für Selbstständige steuerlich geltend gemacht werden. Zu den eigenen Beiträgen können auch die der Ehegatten und Kinder angerechnet werden.

Worin liegen die Vorteile für die Bürger?

Aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes können im Jahr 2010 deutlich höhere Beiträge steuerlich abgesetzt werden als bisher, wodurch den meisten Bürgern am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung steht. In der Altregelung beliefen sich die Anrechnungsbeträge für Beamte und Arbeitnehmer auf  1.500 EUR und für Selbständige auf 2.400 EUR.

Gleichbehandlung ab 01.01.2009

Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe steuerlich anrechenbar (ohne die Beitragsanteile zum Krankengeld). Somit findet im Vergleich zur vorherigen Regelung eine Gleichbehandlung aller Bürger statt. D.h. es wird sichergestellt, dass die Basisabsicherung zur Kranken- und Pflegeversicherung nun in voller Höhe geltend gemacht werden kann. Sollten die abzusetzenden Beiträge unter den EUR 1.900 bzw. EUR 2.800 EUR liegen, können über die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hinaus noch Sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu diesen Summen berücksichtigt werden.

Ihre persönliche Situation

Wie hoch die Entlastung für Sie ist, können wir für Sie mit dem Bürgerentlastungsrechner berechnen. Lassen Sie sich beraten.